Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.

Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.

Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen und das vorangehende Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt.


Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen