Dienstleistung
Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Ausführliche Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
Voraussetzungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kommune
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere
Schlagwörter
Naturschutz, Freilandgehege, Artenschutz, Tierschutz, Freigehege, Tiergehege, Wildgehege, Wildtierhaltung, Gehegewild, Tierhaltung
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kommune
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere