Dienstleistung
Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Ausführliche Beschreibung
Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.
Erforderliche Unterlagen
Bauantragsunterlagen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Schlagwörter
Bauen, Oberste Bauaufsichtsbehörde, Bauüberwachung, Überwachung, Bauvorhaben
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB
2 Monate
Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.
Bauantragsunterlagen
Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.
Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht