Dienstleistung
Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.
Kurztext
Für Bauvorhaben des Bundes und der Länder, für die eine Baudienststelle des Bundes oder des Landes die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung übernimmt, kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein, wenn
- die Gemeinde das Einvernehmen zu erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt,
- die Nachbarn dem Bauvorhaben nicht zustimmen.
Teaser
Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen
Bauantragsunterlagen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212925#8
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Fristen
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht