Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.

Für Bauvorhaben des Bundes und der Länder, für die eine Baudienststelle des Bundes oder des Landes die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung übernimmt, kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein, wenn

  • die Gemeinde das Einvernehmen zu erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt,
  • die Nachbarn dem Bauvorhaben nicht zustimmen.

Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.


Bauantragsunterlagen


Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.


Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.


Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


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