Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.

Informationen zur Erteilung von Teilbaugenehmigungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.


Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.


Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.


§ 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)

Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.


  • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
  • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

Gemäß Tarifstelle 1.6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.


Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

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14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 


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