Dienstleistung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.
Häufig gestellte Fragen
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor
Voraussetzungen
Bestandene Prüfung
Verfahrensablauf
Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Zuständige Stelle
Landkreise / kreisfreie Städte
Schlagwörter
Hygienekontrolleurin, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektorin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor
Voraussetzungen
Bestandene Prüfung
Verfahrensablauf
Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Zuständige Stelle
Landkreise / kreisfreie Städte
Schlagwörter
Hygienekontrolleurin, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektorin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor