Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.


Häufig gestellte Fragen

Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor


Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung


Landkreise / kreisfreie Städte


Hygienekontrolleurin, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektorin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor