Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur" zu führen.


Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Um diesen Beruf ausüben zu können bedarf es einer Ausbildung, welche mit einem Zeugnis über die staatliche Prüfung und der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung endet.


Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor


Bestandene Prüfung


Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Landkreise / kreisfreie Städte


Gesundheitsaufseherin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleur, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor, Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektorin, Hygienekontrolleurin