Dienstleistung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektor / Desinfektorin Erteilung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor erteilt.
Kurztext
- Die Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
- Desinfektorinnen und Desinfektoren können in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sein. Sie können selbständig oder bei einem Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsunternehmen oder im Krankenhaus angestellt sein.
- Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und bestandener staatlicher Prüfung erhält jede/r Teilnehmer/in ein Zeugnis über die Ausbildung zum/zur Desinfektor/in sowie die Anerkennung der besonderen Sachkunde gem. § 18 Infektionsschutzgesetz und TRGS 522 für die Durchführung behördlich angeordneter Desinfektionen.
Teaser
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor beantragen?
Rechtsgrundlage(n)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren und Desinfektorinnen der Ausbildungseinrichtung
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Verfahrensablauf
Durch die Ausbildungseinrichtung wird ein Zeugnis über die Ausbildung und die Anerkennung der besonderen Sachkunde gem. § 18 Infektionsschutzgesetz zum/zur Desinfektor/in ausgestellt.
Fristen
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Prüfung und Ausstellung des Zeugnisses geführt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ausbildungseinrichtung