Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden
    • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
    • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.


Ergänzung Land Brandenburg:

Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)


  • keine

Ergänzung Land Brandenburg:

Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.


Ergänzung Land Brandenburg:

Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.


  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


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