Dienstleistung
Einschulungsuntersuchung Durchführung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Kinderärztin/Kinderarzt
Schlagwörter
Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung, Gesundheitsamt
1 Stunde
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Impfausweis
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Okt. bis April vor der Einschulung
Gesundheitsamt
Kinderärztin/Kinderarzt