Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Kinder in Brandenburg, die erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine Schule besuchen, müssen an der schulärztlichen Untersuchung vor der Aufnahme in die Schule teilnehmen. 


Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.


Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland


Okt. bis April vor der Einschulung


Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32


Gesundheitsamt


Kinderärztin/Kinderarzt


Schuluntersuchung, Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung