Dienstleistung
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Kurztext
- Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an.
- Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Zähne vermitteln
- Mundhygiene verbessern
- Zahnerkrankungen erkennen und verhüten
- Information und Beratung der Eltern
- Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Teaser
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
Fristen
Keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte