Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.

Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von EUR 300,00 unterstützt.

Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft. Ziel ist es, eine neue Stipendien- und Förderungskultur in Deutschland zu etablieren.

  • Deutschlandstipendium Bewilligung
     
  • Antrag notwendig
     
  • alle Nationalitäten können sich bewerben
     
  • Mindestvoraussetzungen:
    - hervorragende Schul- und Studienleistungen
    - soziales und gesellschaftliches Engagement
    - Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung
     
  • unabhängig von anderen Leistungen (z.B. BAföG, Einkommen der Eltern)
     
  • Stipendium in Höhe von EUR 300,00 braucht später nicht zurückgezahlt werden
     
  • Über die Vergabe entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule
     
  • Bewilligung für mindestens zwei Semester
  • zuständig: die jeweils teilnehmende Hochschule

Sie studieren an einer Hochschule oder haben das vor? Sie haben hervorragende Schul- und Studienleistungen und engagieren sich noch nebenbei? Dann können Sie für das Deutschlandstipendium ausgewählt werden.


Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.


  • Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung
     
  • Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
     
  • Berücksichtigt werden unter anderem:
  • Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium.
  • Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche.
  • Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb.
  • Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.
  • Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über EUR 30,00 pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

Sie bewerben sich nach den Ausschreibungsvorgaben Ihrer Hochschule.

Ihre Hochschule gestaltet das Auswahlverfahren.

Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission Ihrer Hochschule.

Das Deutschlandstipendium wird für mindestens zwei Semester bewilligt.

Für das nächste Studienjahr prüft Ihre Hochschule erneut, ob alle Förderkriterien erfüllt sind und private Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen.


je nach Hochschule unterschiedlich


Den Bewerbungszeitraum finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.


Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet und wie das Bewerbungsverfahren funktioniert.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Hochschule, die ein Deutschlandstipendium anbietet