Eine Sperrung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.


Häufig gestellte Fragen

Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.


Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.


Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.