Dienstleistung
Daten der Handwerksrolle Sperrung
Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.
Kurztext
Die Daten in der Handwerksrolle werden gesperrt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Teaser
Eine Sperrung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.
Erforderliche Unterlagen
ggf. Nachweise
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.
Bearbeitungsdauer
Unverzüglich
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
22.08.2019