Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.

Die Daten in der Handwerksrolle werden gesperrt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.


Eine Sperrung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.


Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.


Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.


Unverzüglich


keine


Ministerium für Wirtschaft und Energie