Dienstleistung
Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- landwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 196 BauGB, § 12 BbgGAV
Erforderliche Unterlagen
Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.
Voraussetzungen
Internetanschluss
Verfahrensablauf
Online-Auskunft
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Kontaktdaten
keine
§ 196 BauGB, § 12 BbgGAV
Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.
Internetanschluss
Online-Auskunft
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Kontaktdaten