Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

  • Wohnbauflächen,
  • gemischte Bauflächen,
  • gewerbliche Bauflächen,
  • landwirtschaftliche Flächen.

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte für eine bestimmte Lage. Sie haben keine bindende Wirkung und dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt. Darüber hinaus sind sie die Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung.


§ 196 BauGB, § 12 BbgGAV


Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.


Internetanschluss


Online-Auskunft


keine


Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten


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