Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter zu, dass sie Kosten einer beruflichen Weiterbildung sowie die hierfür notwendigen Fahrkosten übernimmt. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung.

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich).

Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:

  • Bildungsziel
  • zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
  • Qualifizierungsschwerpunkte
  • regionaler Geltungsbereich

Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss

  • Bildungsgutschein
  • Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung inkl. Fahrkosten durch die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter
  • Förderung ist Ermessensleistung
  • Grundsätzliche Gültigkeit örtlich begrenzt (Tagespendelbereich)

Gültigkeit: 1-3 Monate


Anlage 1 zum Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
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Antrag auf Leistungen aus dem Bildungssystem- und Teilhabepaket
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Anlage 2 zum Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
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Anlage 3 zum Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
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Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen.


Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Finanzielle Hilfen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg


Die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben - bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger).


Partner vor Ort

Weiterbildung, BGS, Bildungsmaßnahme