Dienstleistung
Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung
Aufnahme in die Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder in die Bildungsgänge der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I.
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Anmeldung an Berufsschulen erfolgt für Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag durch ihren Ausbildungsbetrieb. Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden vom Träger der Maßnahme an dem OSZ angemeldet.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme melden sich am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 1. September (Berufsfachschule Grundbildung) selbständig an.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
§ 6 Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV)
Verfahrensablauf
Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum bis zum 1. September
Zuständige Stelle
Schule
Ansprechpunkt
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34
Die Anmeldung an Berufsschulen erfolgt für Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag durch ihren Ausbildungsbetrieb. Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden vom Träger der Maßnahme an dem OSZ angemeldet.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme melden sich am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 1. September (Berufsfachschule Grundbildung) selbständig an.
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
§ 6 Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV)
Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum bis zum 1. September
Schule
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34