Dienstleistung
Berufsschule Aufnahme
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei dem für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentrum an. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Brandenburg erteilt.
Kurztext
Vor Beginn einer Berufsausbildung wird mit einem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und enthält alle wesentlichen Informationen zu einem Ausbildungsverhältnis.
Der schulische Teil der Berufsausbildung erfolgt in der Berufsschule in den Oberstufenzentren des Landes Brandenburg. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Teaser
Anmeldung des Auszubildenden zum Berufsschulunterricht durch den Ausbildungsbetrieb.
Erforderliche Unterlagen
Ausbildungsvertrag
Voraussetzungen
Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden im OSZ an.
Fristen
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages in der Regel bis zum Schuljahresbeginn.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 34
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Oberstufenzentrum