Dienstleistung
Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende
Freiwillige Zahlung der Kommunen an Auszubildende und Studierende pro Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
Ausführliche Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
-
Studierende:
- Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
-
Auszubildende:
- bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
- bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert
Voraussetzungen
Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Zuständige Stelle
Bürgeramt, Pass- und Meldewesen
Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
- Personalausweis oder Reisepass,
-
Studierende:
- Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
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Auszubildende:
- bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
- bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert
Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Bürgeramt, Pass- und Meldewesen