Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.

Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.

Zum Beispiel:

  • die Familienversicherung über den/die Ehepartner/in oder die Eltern
  • Minijob als Nebenjob: die Krankenversicherung läuft über die hauptberufliche Tätigkeit
  • Minijob bei Arbeitslosengeld II-Empfängern: die Agentur für Arbeit übernimmt ggf. die Krankenversicherung

Häufig gestellte Fragen

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert. 


  • Ihr Arbeitgeber meldet Sie nach Klärung der versicherungsrechtlichen Tatbestände an.
  • Rückfragen beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Weiterführende Angaben erhalten Sie bei

  • Ihrer Krankenkasse

oder

  • der Minijobzentrale 

Minijobzentrale

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 


450 Euro Job, geringfügige Beschäftigung, Versicherungspflicht, 400 Euro Job, Minijob