Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.

  • Auszahlung einer Leistung für Hinterbliebene im Kontext des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Ist eine beschädigte Person an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
  • Die Auszahlung erfolgt kostenfrei auf ein Konto der empfangsberechtigten Person oder eines mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten, das der Empfangsberechtigte angegeben hat.
  • Wenn die empfangsberechtigte Person es verlangt, ist die Rente kostenfrei durch Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu zahlen.
  • In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle bar ausgezahlt werden.
  • Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden in den einzelnen Ländern verantwortlich

Für die Durchführung ist im Land Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig


Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.


  • Kontonachweis
  • gegebenenfalls Kontovollmacht

Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern


Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

    • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
    • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
    • als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
    • In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle

Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.


Leistungen werden auf Antrag erbracht.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Zuständig im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)


Waisenrente, Witwenrente, Kriegsopfer, Elternrente, Hinterbliebenengeld