Dienstleistung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Kurztext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.
Teaser
Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gebührenfrei
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
Download als PDF
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde