Eine Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder eine Kapitalgesellschaft dürfen die Berufsbezeichnungen „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ oder diese Berufsbezeichnungen mit Zusätzen oder Wortverbindungen nur in ihrem Namen oder Ihrer Firma führen, wenn sie in ein besonderes Verzeichnis, das Gesellschaftsverzeichnis, bei der Architektenkammer eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft dazu berechtigt sind.

Die Gesellschaft ist auf Antrag in das Gesellschaftsverzeichnis einzutragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.


Eintragung in die Architektengesellschaft beantragen für das Land Brandenburg


Brandenburgisches Architektengesetz:

https//bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgarchg#7

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__8.html

Gebührenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer:

https://ak-brandenburg.de/sites/default/files/recht/Gebuehrenordnung.pdf


  • Öffentlich beglaubigte, d.h. notarielle Ausfertigung des Gesellschafts bzw. Partnerschaftsvertrags, in dem die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 Satz 1 BbgArchG, im Falle der Partnerschaftsgesellschaften nur die Ziffer 7, geregelt sind;
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den Mindestanforderungen aus § 10 BbgArchG genügt (aus dem Nachweis muss ausdrücklich hervorgehen, dass die Gesellschaft selbst Versicherungsnehmerin ist);
  • Nachweis über die Anmeldung der Kapitalgesellschaft zum Handelsregister, der Partnerschaftsgesellschaft zum Partnerschaftsregister;
  • Nachweise der Berechtigungen zum Führen der Berufsbezeichnung;
  • Liste aller Gesellschafter mit Angaben zur jeweiligen Berufszugehörigkeit;
  • Kopie Einzahlungsbeleg für die Gebührenzahlung

  • Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner ist,
  • die Berufsangehörigen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben und die weiteren Anteile von natürlichen Personen gehalten werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können und einen freien Beruf ausüben,
  • die zur Geschäftsführung befugten Personen mehrheitlich Berufsangehörige sind und gewährleistet ist, dass die Gesellschaft verantwortlich von Berufsangehörigen geführt wird,
  • Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden dürfen,
  • bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Aktien auf Namen lauten,
  • die Übertragung von Kapital und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden ist und
  • die für die Berufsangehörigen nach § 25 Brandenburgisches Architektengesetz geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden

  • 510,00 €
  • Die Antragsgebühr ist unter Angabe des Namens oder der Firma und des nachstehend genannten Verwendungszwecks auf folgendes Konto der Brandenburgischen Architektenkammer zu überweisen:
  • IBAN: DE09160200864910112282
  • BIC: HYVEDEMM470 HypoVereinsbank
  • Verwendungszweck: Antrag Gesellschaft

  • Die Eintragung erfolgt auf Antrag
  • Die Entscheidung trifft der Eintragungsausschuss der Architektenkammer
  • Das Verfahren kann auch über den Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg als Einheitliche Stelle im Sinne der §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden

Die Entscheidung ist unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zu treffen.


Keine Fristen


Durch die Aufnahme in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer


Ministerium für Wirtschaft und Energie

des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 (0)331 866-1676

Fax.: +49 (0)331 866-1753


Brandenburgische Architektenkammer