Dienstleistung
Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw.
-handelserlaubnis
Voraussetzungen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw.
-handelserlaubnis
Verfahrensablauf
Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.
Zuständige Stelle
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis
Voraussetzungen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis
Verfahrensablauf
Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.
Zuständige Stelle
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.