Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.

Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder

  • zwei Freiversuche, oder
  • zwei Verbesserungsversuche, oder
  • einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch

innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.

Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.

  • Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
  • Antrag notwendig
  • nach erneuter Prüfungsbewertung gilt stets die bessere Note
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Nach erneuter Prüfungsbewertung können Sie eine bessere Note erhalten.


Studien- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule


§ 22 Abs. 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.


Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.


  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie eventuell die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Hochschule ein.
  • Nach der erneuten Bewertung Ihrer Leistung bekommen Sie die jeweils bessere Note.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.


Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


die jeweilige Hochschule


Freiversuch, Prüfung, Nachprüfung