Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet. 

Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:

  • Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
  • Niveau (z. B. Bachelor, Master)
  • Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
  • Profil

Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).

Hinweis:
Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.

  • Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
  • Antrag notwendig
  • Überprüfung von Gleichwertigkeit der bisher erbrachten Studienzeiten und –leistungen bzw. außerhochschulischen Kompetenzen
  • Prüfungsausschuss der Fakultät entscheidet nachfolgend über Art und Umfang der Anerkennung
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Die Entscheidung über Ihre anerkennbaren Studienzeiten und -leistungen trifft meist der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.


Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule


§ 24 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:

  • Vorlesungsinhalte (Stoffinhalte) bzw. Modulbeschreibungen
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • aktuelle Leistungsübersicht oder –bescheinigung bzw. Nachweise von besuchten, aber noch nicht bewerteten Lehrveranstaltungen
  • Unbedenklichkeitserklärung der bisherigen Hochschule

Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer


Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der entsprechenden Hochschule ein.
  • Die Hochschule bzw. der Prüfungsausschuss überprüft die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen.
  • Schriftlich erhalten Sie dann den Anerkennungsbescheid oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

maximal 3 Monate


Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.


  • Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
  • Vorherige Auskünfte von Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


die jeweilige Hochschule

bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
das Landesprüfungsamt