Dienstleistung
Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer
Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg melden Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg an. Sie erhalten dann die Kammermitgliedschaft.
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 38148-48
+49 355 38148-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe
- die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt
Bearbeitungsdauer
zeitnah
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldefrist:
- vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Brandenburg (ständige Niederlassung)
- bei neuapprobierten Zahnärztinnen und Zahnärzten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Approbation
Ausführliche Beschreibung
Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Cottbus. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
- die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
- für die Qualitätssicherung zu sorgen.
Hinweis:
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind Sie zugleich Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
beglaubigte Kopien von allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Urkunden
Voraussetzungen
- zahnärztliche Approbation oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
- Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg
Verfahrensablauf
Wenn Sie Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landeszahnärztekammer an:
- Formulare können Sie telefonisch unter der: 0355/3814814 bei Frau Schulz anfordern.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg ein.
Formulare
-
Antragsformular für Zahnarztausweis
-
Meldung Änderung von Praxisbesonderheiten und -spezialisierungen für Zahnarzt-Suchdienst im Internet
-
Formular: Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)
Mitgliederverwaltung/Weiterbildung
Ansprechpunkt
Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)
Mitgliederverwaltung/Weiterbildung
Frau Schulz
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
Fax: 0355 3814848
Tel.: 0355 38148014
Servicezeiten:
Mo. 09:00 – 16:00 Uhr
Di. 09:00 – 16:00 Uhr
Mi. 09:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 16:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Mittagspause jeweils zwischen 12:00 und 13:00 Uhr
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe
- die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt
zeitnah
Anmeldefrist:
- vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Brandenburg (ständige Niederlassung)
- bei neuapprobierten Zahnärztinnen und Zahnärzten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Approbation
Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Cottbus. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
- die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
- für die Qualitätssicherung zu sorgen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind Sie zugleich Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg.
beglaubigte Kopien von allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Urkunden
- zahnärztliche Approbation oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
- Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg
Wenn Sie Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landeszahnärztekammer an:
- Formulare können Sie telefonisch unter der: 0355/3814814 bei Frau Schulz anfordern.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg ein.
- Antragsformular für Zahnarztausweis
- Meldung Änderung von Praxisbesonderheiten und -spezialisierungen für Zahnarzt-Suchdienst im Internet
- Formular: Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)
Mitgliederverwaltung/Weiterbildung
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Mitgliederverwaltung/Weiterbildung
Frau Schulz
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
Fax: 0355 3814848
Tel.: 0355 38148014
Servicezeiten:
Mo. 09:00 – 16:00 Uhr
Di. 09:00 – 16:00 Uhr
Mi. 09:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 16:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Mittagspause jeweils zwischen 12:00 und 13:00 Uhr