Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Cottbus. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
  • für die Qualitätssicherung zu sorgen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind Sie zugleich Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg.

  • Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg
  • Zielgruppe: Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg (bei Tätigkeit und Wohnsitz im Land Brandenburg)
  • schriftliche Anmeldung notwendig
  • zuständig: Landeszahnärztekammer Brandenburg

Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg melden Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg an. Sie erhalten dann die Kammermitgliedschaft.


beglaubigte Kopien von allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Urkunden


  • zahnärztliche Approbation oder
  • Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
  • Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg  

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe
  • die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt

Wenn Sie Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landeszahnärztekammer an:

  • Formulare können Sie telefonisch unter der: 0355/3814814 bei Frau Schulz anfordern. 
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg ein.

Anmeldefrist:

  • vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Brandenburg (ständige Niederlassung)
  • bei neuapprobierten Zahnärztinnen und Zahnärzten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Approbation

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)

Mitgliederverwaltung/Weiterbildung


Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)

Mitgliederverwaltung/Weiterbildung

Frau Schulz

Parzellenstraße 94

03046 Cottbus

Fax: 0355 3814848

Tel.: 0355 38148014

Servicezeiten:

Mo. 09:00 – 16:00 Uhr

Di. 09:00 – 16:00 Uhr

Mi. 09:00 – 18:00 Uhr

Do. 09:00 – 16:00 Uhr

Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

Mittagspause jeweils zwischen 12:00 und 13:00 Uhr