Dienstleistung
allgemeinbildende Schulen Aufnahme Oberschule
Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Sie vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) und den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR). Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer gesicherten Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung.
Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. Es gibt Oberschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler nach dem von ihnen angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte Oberschule) und Oberschulen, die in einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei Niveaustufen nutzen (integrativ organisierte Oberschule).
Kurztext
Mit der Aufnahme Oberschule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen. Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
- Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Berufsbildungsreife – BBR)
- Erweiterter Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Erweitere Berufsbildungsreife – EBR)
- Realschulabschluss (in Brandenburg die Fachoberschulreife – FOR)
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann an dieser Schulform auch die Fachoberschulreife mit dem Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, sodass auch die Möglichkeit besteht, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Teaser
Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
- Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
- Antragsformular
Verfahrensablauf
- Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
- Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
- Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
- Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
- Versand der Aufnahmebescheide
Bearbeitungsdauer
Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Fristen
Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ref. 33
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Ansprechpunkt
Zuständige Schule