Dienstleistung
allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13. Sie vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Gesamtschule bündelt die Ziele der unterschiedlichen Bildungsgänge und Schulformen. Sie ist eine „integrierte Schule“. Vorteilhaft ist das für jene Schülerinnen und Schüler, deren weitere schulische oder berufliche Laufbahn sich erst später abzeichnet.
Die Gesamtschule muss daher neben einer soliden Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule neben dem Unterricht im Klassenverband in einigen Fächern leistungsdifferenzierter Unterricht in Fachleistungskursen auf zwei Niveaustufen erteilt (Grund- und Erweiterungskurse). Die Zahl der Fachleistungskurse nimmt dabei langsam zu. In der Jahrgangsstufe 7 sind es die Fächer Mathematik und erste Fremdsprache /Englisch, spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie und/oder Physik hinzu. Die Leistungsbewertung durch Noten wird durch Punkte ergänzt und ermöglicht so eine stärker differenzierte Bewertung der Schülerleistung.
Kurztext
Mit der Aufnahme in eine Gesamtschule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen. Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
- Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Berufsbildungsreife – BBR)
- Erweiterter Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Erweitere Berufsbildungsreife – EBR)
- Realschulabschluss (in Brandenburg die Fachoberschulreife – FOR
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann an dieser Schulform auch die Fachoberschulreife mit dem Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, sodass auch die Möglichkeit besteht, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben
Teaser
Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
- Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
- Antragsformular
Verfahrensablauf
- Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
- Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
- Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
- Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
- Versand der Aufnahmebescheide
Bearbeitungsdauer
Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Fristen
Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ref. 33
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Ansprechpunkt
Schulrätinnen und Schulräte mit der Fachaufsicht Ü7