Dienstleistung
Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
keine
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern
Schlagwörter
Handwerksrolle, Betriebsstätte, Eintrag Handwerksrolle, Datenänderung, Befähigungsnachweis, persönliche Daten, Handwerksrolleneintragung, Betriebsleiter, Änderung persönlicher Daten, Handwerksregister, Handwerkerverzeichnis, Betriebsleitung, Betriebsleiterin, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerk, Betriebsverantwortliche
keine
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern