Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.


Häufig gestellte Fragen

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.


gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung


Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.


Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.


Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.


Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.


Liste aller zuständigen Handwerkskammern

Betriebsleitung, Handwerkskammer, Betriebsleiterin, Handwerkerverzeichnis, Handwerk, Datenänderung, Handwerksrolle, Betriebsleiter, Handwerksrolleneintragung, Betriebsstätte, Betriebsverantwortliche, Befähigungsnachweis, Handwerksregister, Änderung persönlicher Daten, persönliche Daten, Eintrag Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk