Dienstleistung
Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).
Kurztext
- Daten der Handwerksregister - Änderung der persönlichen Daten
- Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
- In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem bestimmte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin erfasst, Ist eine Gesellschaft Unternehmensträgerin, werden Informationen zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und den vertretungsberechtigten Personen gespeichert. Hierzu gehören Adress- und Kontaktdaten.
- Ändern sich eintragungspflichtige persönliche Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
- zuständig: Handwerkskammer, bei der die Mitgliedschaft des Betriebes besteht.
Teaser
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
- Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
- gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:
- Adressdaten
- elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
https://www.hwk-ff.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/die-gebuehrenordnung/
https://hwk-cottbus.de/gebuehren
https://www.hwk-potsdam.de/artikel/gebuehren-9,783,2654.html
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben durch
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern