Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.


Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
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033638 2602
Telefon
033638 850
Telefon
033638 850

Häufig gestellte Fragen

  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.


- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.


- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht


Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Erklärung zum Einkommen
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