Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
     
  • Daten der Handwerksregister – Änderung der Adresse einer Betriebsstätte 
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • Ändern sich Adressen registrierter Betriebsstätten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen, um die gespeicherten Registerdaten aktuell zu halten. 
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt

Hinweis: Wenn die neue Adresse einer Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, muss die Betriebsstätte 

  • aus dem aktuellen Register gelöscht
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden
     

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.


  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
  • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
    • Kontaktdaten 
    • Adresse der Betriebsstätten
       

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.


Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


https://www.hwk-ff.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/die-gebuehrenordnung/
https://hwk-cottbus.de/gebuehren
https://www.hwk-potsdam.de/artikel/gebuehren-9,783,2654.html

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.


keine


Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen


Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg


08.09.202226.05.2023

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.


Liste aller zuständigen Handwerkskammern

Änderungen, Handwerksregister, Handwerkskammer, HWK, Datenänderung, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolleneintragung, Adresse, Betriebsstätte, Eintrag Handwerksrolle, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, zulassungsfreies Handwerk, Adressänderung