Dienstleistung
Abmeldung von Hunden
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Adresse
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
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15558 Rüdersdorf bei Berlin
Fax
033638 2602
033638 2602
Fax
033638 2602
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Telefon
+49 33638 85450
+49 33638 85450
E-Mail
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Zuständige Stelle
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Zuständige Stelle
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt