Dienstleistung
Abfallerzeugernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Wenige Tage (idR 2-3 Arbeitstage)
Welche Fristen muss ich beachten?
Land Brandenburg:
keine
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandenburg:
35,- Euro bei Neuantrag; 25,- bei Änderungsantrag
Ausführliche Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
- ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
- kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
- ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
- Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
- Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
bei Privatperson: Bescheinigung von öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, dass Abfall nicht angenommen wird.
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Für eine zügige Bearbeitung sind Anträge über das SBB-Portal zu stellen. Der Antrag wird elektronisch bearbeitet; Bescheid geht per E-Mail an Antragsteller oder Bevollmächtigten
SBB-Portal
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Nur im Bescheid
Formulare
Land Brandenburg:
im (seltenen) Einzelfall kann der Antrag auch per E-Mail oder per Brief erfolgen
SBB-Portal
Hinweise (Besonderheiten)
Land Brandenburg:
Antrag eines „Flächenerzeuger“ erst nach telefonischer Rücksprache möglich.
Zuständige Stelle
SBB Sonderabfallgesellschaft mbH
Ansprechpunkt
Bei SBB - Fr. Kröner-Ulitzsch/Fr. Fechner
Schlagwörter
Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Behördliche Betriebsnummer, Begleitschein, Abfallerzeuger, Abfallerzeugernummer, Übernahmeschein, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Entsorgungsnachweis, Entsorgung, Abfall, Erzeugernummer, Gefährliche Abfälle, Sammelentsorgungsnachweis, Kennnummer, Abfälle, Erzeuger, Abfallerzeugung
Land Brandenburg:
Wenige Tage (idR 2-3 Arbeitstage)
Land Brandenburg:
keine
Land Brandenburg:
35,- Euro bei Neuantrag; 25,- bei Änderungsantrag
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
- ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
- kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
- ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
- Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
- Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.
Land Brandenburg:
Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Land Brandenburg:
bei Privatperson: Bescheinigung von öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, dass Abfall nicht angenommen wird.
Land Brandenburg:
Für eine zügige Bearbeitung sind Anträge über das SBB-Portal zu stellen. Der Antrag wird elektronisch bearbeitet; Bescheid geht per E-Mail an Antragsteller oder Bevollmächtigten
SBB-Portal
Land Brandenburg:
Nur im Bescheid
Land Brandenburg:
im (seltenen) Einzelfall kann der Antrag auch per E-Mail oder per Brief erfolgen
SBB-Portal
Land Brandenburg:
Antrag eines „Flächenerzeuger“ erst nach telefonischer Rücksprache möglich.
SBB Sonderabfallgesellschaft mbH
Bei SBB - Fr. Kröner-Ulitzsch/Fr. Fechner