Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.
  • Abfallerzeugernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle erzeugt werden, muss eine zugehörige Abfallerzeugernummer beantragt werden
  • Abfallerzeugernummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallerzeugernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleitscheine und für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.


Land Brandenburg:

Handelsregister oder Gewerbeanmeldung


Land Brandenburg:

bei Privatperson: Bescheinigung von öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, dass Abfall nicht angenommen wird.


Land Brandenburg:

35,- Euro bei Neuantrag; 25,- bei Änderungsantrag


Land Brandenburg:

Für eine zügige Bearbeitung sind Anträge über das SBB-Portal zu stellen. Der Antrag wird elektronisch bearbeitet; Bescheid geht per E-Mail an Antragsteller oder Bevollmächtigten


SBB-Portal

Land Brandenburg:

Wenige Tage (idR 2-3 Arbeitstage)


Land Brandenburg:

keine


Land Brandenburg:

Nur im Bescheid


Land Brandenburg:

Antrag eines „Flächenerzeuger“ erst nach telefonischer Rücksprache möglich.


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


SBB Sonderabfallgesellschaft mbH


Bei SBB - Fr. Kröner-Ulitzsch/Fr. Fechner


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