Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.


Häufig gestellte Fragen

Land Brandenburg:

Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt


Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.


Land Brandenburg:

  • Formloser Antrag mit Kontaktdaten
  • Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage

Land Brandenburg:

genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage

positives Votum der Überwachungsbehörde


Land Brandenburg:

Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.

Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid

Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides


Land Brandenburg:

Nur im Bescheid


Land Brandenburg:

per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief


Land Brandenburg:

Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.


SBB Sonderabfallgesellschaft mbH


Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring


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