Dienstleistung
Abfallentsorgernummer beantragen
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Kurztext
- Abfallentsorgernummer Erteilung
- Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
- für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
- Abfallentsorgernummer identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
- Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Antrag online möglich
- zuständig: Länder
Teaser
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten
- Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
- Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage
positives Votum der Überwachungsbehörde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Land Brandenburg:
Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.
Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.
Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid
Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
ca. 2 Wochen
Fristen
Land Brandenburg:
keine
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Nur im Bescheid
Hinweise (Besonderheiten)
Land Brandenburg:
Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
SBB Sonderabfallgesellschaft mbH
Ansprechpunkt
Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring