Dienstleistung
Blaue Tonne
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Darüber hinaus werden in allen Brandenburger Landkreisen sowie den kreisfreien Städten den Bürgern von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern haushaltsnahe Sammelbehälter für Altpapier angeboten (blaue Tonne).
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Entsorgung, blaue Tonne, Wertstoffhof, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Altpapier, Papiermüll
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft