Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

Die Modalitäten hierzu sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen geregelt.


Adresse
Klosterstraße 18
15344 Strausberg

Telefon
03341 3547001

Häufig gestellte Fragen

Grundstückseigentümer/ Vermieter sowie Gewerbetreibende haben sich zeitnah nach Aufnahme der Nutzung beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzumelden (Anschlusszwang).


Abhängig vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel wenige Tage; Aufstellung von Sammelbehältnissen in der Regel in 1 bis 2 Wochen


Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 


  • Für die Restabfallentsorgung besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang sowohl für private Haushaltungen als auch für Gewerbebetriebe
  • Die Anmeldung der Abfallentsorgung erfolgt in der Regel durch Grundstückseigentümer/ Vermieter oder bei Gewerbebetrieben durch Geschäftsinhaber

Anmeldung beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der jeweiligen Anzahl und Größe der Abfallsammelbehälter sowie ggf. Auswahl des Abfuhrrhythmus. Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorungssatzungen zu entnehmen.

Lieferung von Abfallsammelbehältnissen


Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgerszu entnehmen.


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