Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
§ 46 Abs. 1Zif. 2 Straßenverkehrsordnung
Schlagwörter
Auto, Kraftfahrzeug, Kfz, Fahrzeug, Motorrad, Veranstaltung, Autorennen, Motorsport, Straßenrennen, Rennen, Tourenwagen, öffentliche Verkehrsfläche, Rennsport, Rennwagen, Fahrzeug, Auto, Veranstaltung, öffentliche Verkehrsfläche, Autorennen, Straßenrennen, Kfz, Kraftfahrzeug, Rennwagen, Tourenwagen, Motorsport, Motorrad, Rennen, Rennsport
Ausführliche Beschreibung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
§ 46 Abs. 1Zif. 2 Straßenverkehrsordnung
Schlagwörter
Auto, Kraftfahrzeug, Kfz, Fahrzeug, Motorrad, Veranstaltung, Autorennen, Motorsport, Straßenrennen, Rennen, Tourenwagen, öffentliche Verkehrsfläche, Rennsport, Rennwagen, Fahrzeug, Auto, Veranstaltung, öffentliche Verkehrsfläche, Autorennen, Straßenrennen, Kfz, Kraftfahrzeug, Rennwagen, Tourenwagen, Motorsport, Motorrad, Rennen, Rennsport