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Herr Carsten Lasch

Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.


Adresse
Märkische Straße 2
15344 Strausberg

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Häufig gestellte Fragen

Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.


Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.


LS Brandenburg

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