Dienstleistung
Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Bearbeitungsdauer
keine
Ausführliche Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
-
Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
- gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:
- Adressdaten
-
elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern
Schlagwörter
Änderungen, Handwerksrolle, Gesellschafter, persönliche Daten, Handwerksregister, Handwerkskammer, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, zulassungsfreies Handwerk, Eintragung Handwerksrolle, Datenänderung, HWK, Handwerksrolleneintragung, Adresse, Vertretungsberechtigte, Betriebsleitung, Handwerksrolle, Eintragung Handwerksrolle, Handwerkskammer, Adresse, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, Datenänderung, Gesellschafter, HWK, persönliche Daten, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungsfreies Handwerk, Betriebsleitung
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Bearbeitungsdauer
keine
Ausführliche Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
-
Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
- gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:
- Adressdaten
-
elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern