Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen


Zum Formular

Familienerholungszuschuss beantragen


Zum Formular

Wenn Sie eine Familienreise mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeignete Einrichtungen und Ferienunterkünftigen durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. 


Häufig gestellte Fragen

Der Antrag muss vor Beginn der Reise vorliegen.


Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig vorliegt.


Das Land Brandenburg  unterstützt jedes Jahr Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Gefördert werden Familienreisen mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen und Ferienunterkünften. Gefördert werden auch Familienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe oder Ferienunterkünfte betrieben werden. Förderfähig sind zudem Familienreisen mit gewerblich gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie Familienreisen auf Zeltplätzen.

Ziel der Förderung ist es, durch einen Zuschuss des Landes Familien mit geringem Einkommen Familienreisen zu erleichtern. Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt der Familie und eröffnet neue Perspektiven. Gemeinsame Erlebnisse in der Familie tragen zum Wohlempfinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit. Familien sollen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – geeignete Angebote für Familienreisen wahrnehmen können.

Bei der Förderung sollen Familien mit geringem Einkommen und in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.

Familien sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Damit sollen Ehepaare mit Kindern, alleinerziehende Mütter und Väter, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sowie Patchwork- und Pflegefamilien erfasst werden. Auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder allein mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten.

Der Zuschuss kann für mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Eine Bezuschussung ist nur einmal jährlich möglich.

Der Antrag kann online gestellt oder direkt an das

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

Dezernat 53 Lipezker Straße 45, Haus 5

03048 Cottbus

gerichtet werden.

Der Antrag soll spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Reise (Datum des Posteingangs) in vollständiger Form beim LASV vorliegen. Unvollständige oder verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Folgende Unterlagen werden vor Reiseantritt benötigt:

  1. Antragsformular
  2. Buchungsbestätigung (sofern eine Buchungsbestätigung nicht eingereicht werden kann, ist dies im Antrag zu begründen)
  3. die Einkommensnachweise aller Familienmitglieder (drei Monate vor dem Monat der   Antragstellung) und
  4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

Wenn Sie im letzten Monat vor oder im Monat der Antragstellung bzw. im Monat der Familienreise Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, dann ist der entsprechende Bescheid mit dem Berechnungsbogen bzw. die Bescheinigung als Nachweis ausreichend, Punkt 3 und 4 entfallen.

Als Einkommen bei Selbstständigen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor Antragstellung erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Steht das Einkommen des letzten Kalenderjahres bei Antragstellung noch nicht fest, so wird das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Ist das Einkommen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich geringer als das zugrunde liegende Einkommen des letzten beziehungsweise vorletzten Kalenderjahres, ist vom glaubhaft gemachten Einkommen des laufenden Kalenderjahres auszugehen.

Den Online-Antrag, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung ( https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/ ).


  1. Zuschüsse können Sie für Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten und finanziell angemessenen Einrichtungen und Ferienunterkünften erhalten.  Gefördert werden Familienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe bzw. Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gewerblich gemietetem Wohnwagen bzw. Wohnmobilen und auf Zeltplätze förderfähig.

Aufenthalte bei Verwandten oder sonstige Unterkünfte in privaten Wohnungen, die nicht als Ferienunterkunft gemeldet sind, sowie Familienreisen mit privaten Wohnwagen oder Wohnmobilen sind nicht förderfähig. Fahrten von allein reisenden Kindern (z. B. in ein Ferienlager) werden ebenfalls nicht gefördert.

  1. Alle Mitglieder der Familie müssen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Land Brandenburg haben.
  1. Der Zuschuss wird für mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen gewährt. Eine Bezuschussung ist nur einmal jährlich möglich. Eine Splittung des Urlaubs ist nicht gestattet.
  1. Auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Pro Familie ist ein separater Antrag einzureichen.
  1. Der Anspruch auf einen Zuschuss ist abhängig von der Höhe des monatlichen Einkommens der Familie. Das Einkommen darf 150 % der Regelleistung des Bürgergeldes (§ 20 Absatz 2 bis 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) bzw. des Sozialgeldes (§ 23 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreiten. Maßgeblich sind jeweils die am Jahresanfang gültigen Sätze.
  • Als Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit wird das Familiennettoeinkommen zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage gilt das Einkommen der letzten 3 Monate vor Antragstellung.
  • Als Einkommen bei Selbstständigen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor Antragstellung erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.
  • Familien, die im letzten Monat vor oder im Monat der Antragstellung bzw. im Monat der Familienreise Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialhilfe nach dem Zwölften Gesetzbuch oder Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen und die sonstigen Voraussetzungen für die Familienreisezuschüsse erfüllen, erhalten die Zuschüsse ohne weitere Einkommensprüfung. Hierfür ist mit dem Antrag ein geeigneter Nachweis (Bescheid oder Bescheinigung) vorzulegen.
  1. Der Antrag soll spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Reise (Datum des Posteingangs) in vollständiger Form beim LASV vorliegen. Unvollständige oder verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Sie reichen einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienreise mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Reise ein.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid genau durch.


  • Widerspruch
  • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weitere Informationen, den Online-Antrag sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite:  https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/


Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Reise beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend.


Es können Online-Termine über die LASV-Internetseite 

https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/  

gebucht werden (sowohl persönliche als auch telefonische Termine).


Förderung, Familie, Urlaub, Familienerholung, Familienferien, Familienurlaub, Familienferienzuschuss, Ferienzuschuss, Zuschuss, Zuwendung