Dienstleistung
SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
Informationen zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149410
03341 4149411
Einrichtung
Landkreis Märkisch-Oderland - Kreiskasse
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Ausführliche Beschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren brauchen Sie nur das
Online-Formular „SEPA-Lastschriftmandat“
auszufüllen und zu erteilen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige Behörde:
Sachgebiet Finanzbuchhaltung
Ansprechpartner
Heike Hartmann
Fachbereich Finanzen
Sachgebietsleiterin Finanzbuchhaltung
Telefon: 03341 4149-410
E-Mail:
E-Mail senden
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Schlagwörter
Einzugsermächtigung, Lastschrift, SEPA, Abbuchung, Haushalt, Vollzug, Einnahmen, Ausgaben
Welche Fristen muss ich beachten?
- Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Ausführliche Beschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren brauchen Sie nur das Online-Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ auszufüllen und zu erteilen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige Behörde:
Sachgebiet Finanzbuchhaltung
Ansprechpartner
Heike Hartmann
Fachbereich Finanzen
Sachgebietsleiterin Finanzbuchhaltung
Telefon: 03341 4149-410
E-Mail: E-Mail senden
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.