Hundesteuer Festsetzung


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Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149404
Telefon
03341 4149405

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Petershagen/Eggersdorf


Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Petershagen/Eggersdorf

Für die steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte unser Online-Formular ! Dort können Sie alle erforderlichen Angaben bequem eintragen und die notwendigen Schritte durchführen. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde gerne zur Verfügung.

Tel: 03341 / 41 49 404

Tel: 03341 / 41 49 405

Fax: 03341 / 41 49 99

E-mail: kaemmerei@petershagen-eggersdorf.de



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