Dienstleistung
Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
030 94511-104
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
30 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Sterbeurkunde kostet in der Gemeinde Panketal 17,00 EUR
-für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 8,50 EUR
Ausführliche Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
-
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Mit diesem Formular können Sie die Sterbeurkunde online beantragen und bezahlen. Zur Onlineanforderung der Urkunden benötigen Sie die
BundID
.
Die Urkunden können postalisch zugeschickt werden. Die Dauer des Versands der Urkunde(n) hängt von der Kapazität des Standesamts ab.
Natürlich können Sie die Urkunden auch vor Ort im Standesamt beantragen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Todesfall eingetreten ist.
Mit dem Fortfahren der Online-Bestellung akzeptieren Sie die entstehenden Kosten.
Erforderliche Unterlagen
-
für nahe Verwandte:
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
-
für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
-
bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Ausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
-
Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Beurkundung erfolgt für alle Sterbefälle, die in der Gemeinde Panketal eingetreten sind.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Schlagwörter
Sterbeurkunde, Bestattung, Urkunde nachbestellen, Standesamt, internationale Sterbeurkunde, Nachlassabwicklung, Sterbefall, Sterberegister, Tod
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Die Sterbeurkunde kostet in der Gemeinde Panketal 17,00 EUR
-für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 8,50 EUR
Ausführliche Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
-
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Mit diesem Formular können Sie die Sterbeurkunde online beantragen und bezahlen. Zur Onlineanforderung der Urkunden benötigen Sie die BundID .
Die Urkunden können postalisch zugeschickt werden. Die Dauer des Versands der Urkunde(n) hängt von der Kapazität des Standesamts ab.
Natürlich können Sie die Urkunden auch vor Ort im Standesamt beantragen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Todesfall eingetreten ist.
Mit dem Fortfahren der Online-Bestellung akzeptieren Sie die entstehenden Kosten.
Erforderliche Unterlagen
-
für nahe Verwandte:
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
-
für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
-
bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Ausweis oder Reisepass
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
-
Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Die Beurkundung erfolgt für alle Sterbefälle, die in der Gemeinde Panketal eingetreten sind.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.